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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-341/16Hanssen Beleggingen BV v Tanja Prast-Knipping

Entschieden
2017-10-05
ECLI
ECLI:EU:C:2017:738
CELEX
62016CJ0341
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Gerichtliche Zuständigkeit – Art. 2 Abs. 1 – Zuständigkeit der Gerichte des Wohnsitzstaats des Beklagten – Art. 22 Nr. 4 – Ausschließliche Zuständigkeit für die Eintragung oder die Gültigkeit von Rechten des geistigen Eigentums – Rechtsstreit zur Klärung der Frage, ob eine Person zu Recht als Markeninhaberin eingetragen wurde.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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