Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-341/15Hans Maschek v Magistratsdirektion der Stadt Wien - Personalstelle Wiener Stadtwerke
- Entschieden
- 2016-07-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:576
- CELEX
- 62015CJ0341
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 7 – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Versetzung in den Ruhestand auf Antrag des Betroffenen – Arbeitnehmer, der seinen bezahlten Jahresurlaub vor Ende seines Arbeitsverhältnisses nicht verbraucht hat – Nationale Regelung, die eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließt – Krankheitsurlaub – Beamte.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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