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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑341/12 PMizuno KK v Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs)

Entschieden
2013-03-21
ECLI
ECLI:EU:C:2013:206
CELEX
62012CO0341
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Gemeinschaftsmarke – Bildmarke, die den Buchstaben ‚G‘ und die beiden Geschlechtersymbole enthält – Widerspruch des Inhabers einer Bildmarke, die den Buchstaben ‚G‘ und das Symbol ‚+‘ enthält – Zurückweisung der Anmeldung durch die Beschwerdekammer.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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