Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑341/12 PMizuno KK v Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs)
- Entschieden
- 2013-03-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:206
- CELEX
- 62012CO0341
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Gemeinschaftsmarke – Bildmarke, die den Buchstaben ‚G‘ und die beiden Geschlechtersymbole enthält – Widerspruch des Inhabers einer Bildmarke, die den Buchstaben ‚G‘ und das Symbol ‚+‘ enthält – Zurückweisung der Anmeldung durch die Beschwerdekammer.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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