Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-34/10Oliver Brüstle v Greenpeace eV
- Entschieden
- 2011-10-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:669
- CELEX
- 62010CJ0034
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 98/44/EG - Art. 6 Abs. 2 Buchst. c - Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen - Gewinnung von Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen - Patentierbarkeit - Ausschluss der ‚Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken‘ - Begriffe ‚menschlicher Embryo‘ und ‚Verwendung zu industriellen oder kommerziellen Zwecken‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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