Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-339/22BSH Hausgeräte GmbH v Electrolux AB
- Entschieden
- 2025-02-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:108
- CELEX
- 62022CJ0339
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 4 Abs. 1 – Allgemeine Zuständigkeit – Art. 24 Nr. 4 – Ausschließliche Zuständigkeiten – Zuständigkeit für Verfahren, welche die Eintragung oder die Gültigkeit von Patenten zum Gegenstand haben – Patentverletzungsklage – In Mitgliedstaaten und in einem Drittstaat validiertes europäisches Patent – Anfechtung der Gültigkeit des Patents im Wege der Einrede – Internationale Zuständigkeit des mit der Patentverletzungsklage befassten Gerichts.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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