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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-339/22BSH Hausgeräte GmbH v Electrolux AB

Entschieden
2025-02-25
ECLI
ECLI:EU:C:2025:108
CELEX
62022CJ0339
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 4 Abs. 1 – Allgemeine Zuständigkeit – Art. 24 Nr. 4 – Ausschließliche Zuständigkeiten – Zuständigkeit für Verfahren, welche die Eintragung oder die Gültigkeit von Patenten zum Gegenstand haben – Patentverletzungsklage – In Mitgliedstaaten und in einem Drittstaat validiertes europäisches Patent – Anfechtung der Gültigkeit des Patents im Wege der Einrede – Internationale Zuständigkeit des mit der Patentverletzungsklage befassten Gerichts.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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