Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-338/23Criminal proceedings against M.S.S. and Others
- Entschieden
- 2024-01-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:4
- CELEX
- 62023CO0338
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Auslegung des nationalen Rechts – Offensichtliche Unzuständigkeit – Erfordernis, Angaben zum rechtlichen Kontext des Ausgangsverfahrens sowie zu den Gründen zu machen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorlagefrage ergibt – Keine hinreichenden Angaben – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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