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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-338/21Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid v S.S. and Others

Entschieden
2023-03-30
ECLI
ECLI:EU:C:2023:269
CELEX
62021CJ0338
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Art. 27 – Rechtsbehelf gegen eine gegenüber einem Asylbewerber ergangene Überstellungsentscheidung – Art. 29 – Aussetzung der Durchführung der Überstellungsentscheidung – Überstellungsfrist – Unterbrechung der Frist für die Durchführung der Überstellung – Richtlinie 2004/81/EG – Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren – Art. 6 – Bedenkzeit – Verbot, eine Rückführungsentscheidung zu vollstrecken – Rechtsbehelfe.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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