Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-338/14Quenon K. SPRL v Beobank SA and Metlife Insurance SA
- Entschieden
- 2015-12-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:795
- CELEX
- 62014CJ0338
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Selbständige Handelsvertreter – Richtlinie 86/653/EWG – Art. 17 Abs. 2 – Kündigung des Handelsvertretervertrags durch den Unternehmer – Entschädigung des Handelsvertreters – Verbot der Kumulierung des Systems der Ausgleichszahlung für Kunden und des Schadensersatzsystems – Anspruch des Handelsvertreters auf Schadensersatz zusätzlich zur Ausgleichszahlung für Kunden – Voraussetzungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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