Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑338/13Marjan Noorzia v Bundesministerin für Inneres
- Entschieden
- 2014-07-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2092
- CELEX
- 62013CJ0338
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Recht auf Familienzusammenführung – Richtlinie 2003/86/EG – Art. 4 Abs. 5 – Nationale Regelung, wonach der Zusammenführende und der Ehegatte bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Familienzusammenführung das 21. Lebensjahr vollendet haben müssen – Unionsrechtskonforme Auslegung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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