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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑338/13Marjan Noorzia v Bundesministerin für Inneres

Entschieden
2014-07-17
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2092
CELEX
62013CJ0338
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen – Recht auf Familienzusammenführung – Richtlinie 2003/86/EG – Art. 4 Abs. 5 – Nationale Regelung, wonach der Zusammenführende und der Ehegatte bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Familienzusammenführung das 21. Lebensjahr vollendet haben müssen – Unionsrechtskonforme Auslegung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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