Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-338/00 PVolkswagen AG v Commission of the European Communities

Entschieden
2003-09-18
ECLI
ECLI:EU:C:2003:473
CELEX
62000CJ0338
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel - Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Abschottung - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - Verordnung (EWG) Nr. 123/85 - Zurechnung der dem betroffenen Unternehmen vorgeworfenen Zuwiderhandlung - Anspruch auf rechtliches Gehör - Begründungspflicht - Rechtsfolgen einer Weitergabe an die Presse - Auswirkungen der Ordnungsgemäßheit der Anmeldung auf die Bemessung der Geldbuße - Anschlussrechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung