Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-337/17Feniks Sp. z o.o. v Azteca Products & Services SL
- Entschieden
- 2018-10-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:805
- CELEX
- 62017CJ0337
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Besondere Zuständigkeiten – Art. 7 Nr. 1 Buchst. a – Begriff ‚Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag‘ – Gläubigeranfechtungsklage.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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