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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-335/16VG Čistoća d.o.o. v Đuro Vladika and Ljubica Vladika

Entschieden
2017-03-30
ECLI
ECLI:EU:C:2017:242
CELEX
62016CJ0335
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Abfälle – Richtlinie 2008/98/EG – Deckung der Kosten der Abfallbewirtschaftung – Verursacherprinzip – Begriff ‚Abfallbesitzer‘ – Für die Abfallbewirtschaftung geforderte Gebühr – Sondergebühr, die Kapitalinvestitionen finanzieren soll.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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