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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-335/15Maria Cristina Elisabetta Ornano v Ministero della Giustizia, Direzione Generale dei Magistrati del Ministero

Entschieden
2016-07-14
ECLI
ECLI:EU:C:2016:564
CELEX
62015CJ0335
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Art. 119 EG-Vertrag (später Art. 141 EG) – Richtlinie 75/117/EWG – Gleiches Entgelt für Männer und Frauen – Art. 1 – Richtlinie 92/85/EWG – Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz – Art. 11 Nr. 2 Buchst. b und Art. 11 Nr. 3 – Nationale Regelung, die für ordentliche Richter eine Zulage zum Ausgleich der mit der Ausübung ihrer Berufstätigkeit verbundenen Belastungen vorsieht – Kein Anspruch auf diese Zulage für eine ordentliche Richterin im Fall eines vor dem 1. Januar 2005 genommenen Pflichtmutterschaftsurlaubs.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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