Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-335/15Maria Cristina Elisabetta Ornano v Ministero della Giustizia, Direzione Generale dei Magistrati del Ministero
- Entschieden
- 2016-07-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:564
- CELEX
- 62015CJ0335
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Art. 119 EG-Vertrag (später Art. 141 EG) – Richtlinie 75/117/EWG – Gleiches Entgelt für Männer und Frauen – Art. 1 – Richtlinie 92/85/EWG – Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz – Art. 11 Nr. 2 Buchst. b und Art. 11 Nr. 3 – Nationale Regelung, die für ordentliche Richter eine Zulage zum Ausgleich der mit der Ausübung ihrer Berufstätigkeit verbundenen Belastungen vorsieht – Kein Anspruch auf diese Zulage für eine ordentliche Richterin im Fall eines vor dem 1. Januar 2005 genommenen Pflichtmutterschaftsurlaubs.
Legt aus
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