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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-335/05Řízení Letového Provozu ČR, s. p. v Bundesamt für Finanzen

Entschieden
2007-06-07
ECLI
ECLI:EU:C:2007:321
CELEX
62005CJ0335
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Dreizehnte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 Abs. 2 - GATS - Meistbegünstigungsklausel - Auslegung des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die von der Gemeinschaft geschlossenen völkerrechtlichen Verträge.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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