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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑334/10X v Staatssecretaris van Financiën

Entschieden
2012-07-19
ECLI
ECLI:EU:C:2012:473
CELEX
62010CJ0334
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und b, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c und Art. 17 Abs. 2 – Teil eines einem Unternehmen zugeordneten Investitionsgutes – Vorübergehende Verwendung zu privaten Zwecken – Dauerhafte Umgestaltungen dieses Investitionsgutes – Entrichtung der Mehrwertsteuer für die dauerhaften Umgestaltungen – Recht zum Vorsteuerabzug.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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