Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑334/10X v Staatssecretaris van Financiën
- Entschieden
- 2012-07-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:473
- CELEX
- 62010CJ0334
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und b, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c und Art. 17 Abs. 2 – Teil eines einem Unternehmen zugeordneten Investitionsgutes – Vorübergehende Verwendung zu privaten Zwecken – Dauerhafte Umgestaltungen dieses Investitionsgutes – Entrichtung der Mehrwertsteuer für die dauerhaften Umgestaltungen – Recht zum Vorsteuerabzug.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht