Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-334/09Frank Scheffler v Landkreis Wartburgkreis
- Entschieden
- 2010-12-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:731
- CELEX
- 62009CO0334
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Richtlinie 91/439/EWG – Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine – Verzicht auf den nationalen Führerschein nach Erreichen des Höchstpunktestands wegen mehrerer Verstöße – In einem anderen Mitgliedstaat erteilter Führerschein – Negatives medizinisch-psychologisches Sachverständigengutachten des Wohnsitzmitgliedstaats nach dem Erwerb eines neuen Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat – Entzug der Fahrerlaubnis für das Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats – Befugnis des Wohnsitzmitgliedstaats des Inhabers des von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Führerscheins, auf diesen Führerschein seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anzuwenden – Voraussetzungen – Auslegung des Begriffs ‚Verhalten nach dem Erwerb des neuen Führerscheins.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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