Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-333/22Ligue des droits humains ASBL and BA v Organe de contrôle de l’information policière
- Entschieden
- 2023-11-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:874
- CELEX
- 62022CJ0333
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Richtlinie (EU) 2016/680 – Art. 17 – Ausübung der Rechte der betroffenen Person über die zuständige Aufsichtsbehörde – Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung – Art. 17 Abs. 3 – Mindestverpflichtung zur Unterrichtung der betroffenen Person – Umfang – Gültigkeit – Art. 53 – Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen die Aufsichtsbehörde – Begriff ‚rechtsverbindlicher Beschluss‘ – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 8 Abs. 3 – Überwachung durch eine unabhängige Stelle – Art. 47 – Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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