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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-333/22Ligue des droits humains ASBL and BA v Organe de contrôle de l’information policière

Entschieden
2023-11-16
ECLI
ECLI:EU:C:2023:874
CELEX
62022CJ0333
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Richtlinie (EU) 2016/680 – Art. 17 – Ausübung der Rechte der betroffenen Person über die zuständige Aufsichtsbehörde – Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung – Art. 17 Abs. 3 – Mindestverpflichtung zur Unterrichtung der betroffenen Person – Umfang – Gültigkeit – Art. 53 – Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen die Aufsichtsbehörde – Begriff ‚rechtsverbindlicher Beschluss‘ – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 8 Abs. 3 – Überwachung durch eine unabhängige Stelle – Art. 47 – Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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