Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-333/19DA and Others v Romanian Air Traffic Services Administration (Romatsa) and Others
- Entschieden
- 2022-09-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:749
- CELEX
- 62019CO0333
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Staatliche Beihilfen – Art. 107 und 108 AEUV – Bilaterales Investitionsschutzabkommen – Schiedsklausel – Rumänien – Schiedsspruch, mit dem die Zahlung einer Entschädigung zuerkannt wird – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem erklärt wird, dass diese Zahlung eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe darstellt, und ihre Rückforderung angeordnet wird – Zwangsvollstreckung des Schiedsspruchs vor einem Gericht in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, an den der Beschluss gerichtet ist – Verstoß gegen das Unionsrecht – Art. 19 EUV – Art. 267 und 344 AEUV – Autonomie des Unionsrechts.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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