Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑333/11Koninklijke Federatie van Belgische Transporteurs en Logistiek Dienstverleners (Febetra) v Belgische Staat
- Entschieden
- 2012-03-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:134
- CELEX
- 62011CO0333
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – TIR-Übereinkommen – Zollkodex der Gemeinschaften – Verbrauchsteuern – Beförderung mit Carnet TIR – Keine ordnungsgemäße Erledigung – Bestimmung des Ortes der Zuwiderhandlung – Erhebung der Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern – Zuständigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht