Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-332/20Roma Multiservizi spa and Rekeep spa v Roma Capitale and Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato
- Entschieden
- 2022-08-01
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:610
- CELEX
- 62020CJ0332
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Konzessionsverträge – Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft – Betrauung dieser Gesellschaft mit der Verwaltung der ‚gesamten Schulhilfsdienste‘ – Auswahl des privaten Mitgesellschafters durch eine öffentliche Ausschreibung – Richtlinie 2014/23/EU – Art. 38 – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 58 – Anwendbarkeit – Kriterien für eine Inhouse-Vergabe – Erforderliche Mindestbeteiligung des privaten Mitgesellschafters an der gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft – Mittelbare Beteiligung des öffentlichen Auftraggebers an dem privaten Mitgesellschafter – Auswahlkriterien.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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