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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-331/18TE v Pohotovosť s.r.o

Entschieden
2019-09-05
ECLI
ECLI:EU:C:2019:665
CELEX
62018CJ0331
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2008/48/EG – Verbraucherschutz – Verbraucherkredit – Art. 10 Abs. 2 Buchst. h und i sowie Abs. 3 – Im Vertrag anzugebende Informationen – Nationale Rechtsvorschriften, in denen eine Pflicht vorgesehen ist, für jede Zahlung die Aufteilung nach Kapitaltilgung, Zinsen und Entgelten anzugeben.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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