Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-331/16K. v Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie and H.F. v Belgische Staat
- Entschieden
- 2018-05-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:296
- CELEX
- 62016CJ0331
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsbürgerschaft – Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten – Richtlinie 2004/38/EG – Art. 27 Abs. 2 Unterabs. 2 – Beschränkungen des Einreise- und Aufenthaltsrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit – Ausweisung aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit – Verhalten, das eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt – Person, deren Asylantrag aus Gründen abgelehnt wurde, die unter Art. 1 Abschnitt F des Genfer Abkommens oder Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95/EU fallen – Art. 28 Abs. 1 – Art. 28 Abs. 3 Buchst. a – Schutz vor Ausweisung – Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat in den letzten zehn Jahren – Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit – Begriff.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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