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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-330/22Friends of the Irish Environment CLG v Minister for Agriculture Food and the Marine and Others

Entschieden
2024-01-11
ECLI
ECLI:EU:C:2024:19
CELEX
62022CJ0330
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Fischereipolitik – Erhaltung der Bestände – Zulässige Gesamtfangmengen (Total Allowable Catches, TACs) für Kabeljaubestände westlich von Schottland und in der Keltischen See, Wittling in der Irischen See und Scholle in der Südlichen Keltischen See – Verordnung (EU) 2020/123 – Anhang IA – TACs über null – Ablauf des Anwendungszeitraums – Beurteilung der Gültigkeit – Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 – Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 2 – Ziel, für alle Bestände bis spätestens 2020 einen Grad der Befischung zu erreichen, der den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht – Art. 2, 3, 9, 10, 15 und 16 – Sozioökonomische Ziele und Ziele im Bereich der Beschäftigung – Beste verfügbare wissenschaftliche Gutachten – Pflicht zur Anlandung – Gemischte Fischereien – Limitierende Arten – Verordnung (EU) 2019/472 – Art. 1 bis 5, 8 und 10 – Zielbestände – Beifang – Abhilfemaßnahmen – Ermessen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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