Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑330/13Lukoyl Neftohim Burgas AD v Nachalnik na Mitnicheski punkt Pristanishte Burgas Tsentar pri Mitnitsa Burgas
- Entschieden
- 2014-06-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:1757
- CELEX
- 62013CJ0330
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Gemeinsamer Zolltarif – Kombinierte Nomenklatur – Tarifierung der Waren – Ware, die als ‚Schweröl, Schmieröl oder anderes Öl - zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren‘ beschrieben wird – Positionen 2707 und 2710 – Aromatische und nicht aromatische Bestandteile – Verhältnis zwischen der Kombinierten Nomenklatur und dem Harmonisierten System.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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