Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-33/19European Commission v Republic of Bulgaria
- Entschieden
- 2020-05-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:405
- CELEX
- 62019CJ0033
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Eisenbahnsicherheit – Richtlinie 2004/49/EG – Art. 21 Abs. 1 und 2 – Kein Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um die organisatorische Unabhängigkeit der Untersuchungsstelle sowie deren eigenständigen Zugang zu ausreichenden Mitteln zu gewährleisten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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