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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-33/18V v Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants (Inasti) and Securex Integrity ASBL

Entschieden
2019-06-06
ECLI
ECLI:EU:C:2019:470
CELEX
62018CJ0033
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – Wandererwerbstätige – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Übergangsbestimmungen – Art. 87 Abs. 8 – Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Art. 14c Buchst. b – Erwerbstätiger, der in verschiedenen Mitgliedstaaten eine abhängige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit ausübt – Ausnahmen vom Grundsatz der Anwendung nur eines nationalen Rechts – Doppelte Zugehörigkeit – Einreichung eines Antrags, den gemäß der Verordnung Nr. 883/2004 anzuwendenden Rechtsvorschriften unterstellt zu werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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