Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-33/18V v Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants (Inasti) and Securex Integrity ASBL
- Entschieden
- 2019-06-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:470
- CELEX
- 62018CJ0033
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – Wandererwerbstätige – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Übergangsbestimmungen – Art. 87 Abs. 8 – Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Art. 14c Buchst. b – Erwerbstätiger, der in verschiedenen Mitgliedstaaten eine abhängige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit ausübt – Ausnahmen vom Grundsatz der Anwendung nur eines nationalen Rechts – Doppelte Zugehörigkeit – Einreichung eines Antrags, den gemäß der Verordnung Nr. 883/2004 anzuwendenden Rechtsvorschriften unterstellt zu werden.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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