Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-329/23Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen v W M
- Entschieden
- 2024-09-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:802
- CELEX
- 62023CJ0329
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wandererwerbstätige – Soziale Sicherheit – Anwendbare Rechtsvorschriften – Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Art. 13 und 14a – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 11 und Art. 13 Abs. 2 – Erwerbstätiger, der gleichzeitig im Gebiet von zwei oder mehr Staaten, und zwar eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, eines Staates der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt – Art. 87 Abs. 8 – Begriff ‚der bis dahin vorherrschende Sachverhalt‘ – Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum – Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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