Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-329/21DIGI Communications NV v Nemzeti Média- és Hírközlési Hatóság Hivatala
- Entschieden
- 2023-04-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:303
- CELEX
- 62021CJ0329
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Telekommunikation – Elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste – Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) – Art. 4 Abs. 1 – Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie) – Art. 7 – Zuteilung von Frequenznutzungsrechten – Versteigerungsverfahren – Holdinggesellschaft, die in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht als Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste registriert ist – Ausschluss vom Zuteilungsverfahren – Rechtsbehelf gegen die Zuteilungsentscheidung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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