Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-329/19Condominio di Milano, via Meda v Eurothermo SpA
- Entschieden
- 2020-04-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:263
- CELEX
- 62019CJ0329
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Art. 1 Abs. 1 – Art. 2 Buchst. b – Begriff ‚Verbraucher‘ – Eigentümergemeinschaft.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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