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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑329/13Ferdinand Stefan v Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Entschieden
2014-05-08
ECLI
ECLI:EU:C:2014:815
CELEX
62013CO0329
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Art. 99 der Verfahrensordnung – Richtlinie 2003/4/EG – Gültigkeit – Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen – Ausnahme von der Verpflichtung zur Bekanntgabe von Umweltinformationen, wenn die Bekanntgabe negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten einer Person, ein faires Verfahren zu erhalten, hätte – Fakultativer Charakter dieser Ausnahme – Art. 6 EUV – Art. 47 Abs. 2 der Charta.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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