Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑329/13Ferdinand Stefan v Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
- Entschieden
- 2014-05-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:815
- CELEX
- 62013CO0329
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 99 der Verfahrensordnung – Richtlinie 2003/4/EG – Gültigkeit – Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen – Ausnahme von der Verpflichtung zur Bekanntgabe von Umweltinformationen, wenn die Bekanntgabe negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten einer Person, ein faires Verfahren zu erhalten, hätte – Fakultativer Charakter dieser Ausnahme – Art. 6 EUV – Art. 47 Abs. 2 der Charta.
Legt aus
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