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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-326/24 PGrodno Azot AAT and Khimvolokno Plant v Council of the European Union

Entschieden
2025-07-03
ECLI
ECLI:EU:C:2025:522
CELEX
62024CJ0326
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Restriktive Maßnahmen, die angesichts der Lage in Belarus in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte erlassen wurden – Listen von Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden – Aufnahme der Namen von fast vollständig im Staatsbesitz stehenden belarussischen Unternehmen in diese Listen und Belassung auf den Listen – Aufnahmekriterium, das an die ‚Unterstützung des Lukaschenko-Regimes‘ anknüpft – Verpflichtung bestimmter im Staatsbesitz oder unter staatlicher Kontrolle stehender belarussischer Unternehmen, einen Teil ihrer Gewinne aufgrund einer verbindlichen staatlichen Maßnahme an den Staat abzuführen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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