Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-326/24 PGrodno Azot AAT and Khimvolokno Plant v Council of the European Union
- Entschieden
- 2025-07-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:522
- CELEX
- 62024CJ0326
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Restriktive Maßnahmen, die angesichts der Lage in Belarus in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte erlassen wurden – Listen von Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden – Aufnahme der Namen von fast vollständig im Staatsbesitz stehenden belarussischen Unternehmen in diese Listen und Belassung auf den Listen – Aufnahmekriterium, das an die ‚Unterstützung des Lukaschenko-Regimes‘ anknüpft – Verpflichtung bestimmter im Staatsbesitz oder unter staatlicher Kontrolle stehender belarussischer Unternehmen, einen Teil ihrer Gewinne aufgrund einer verbindlichen staatlichen Maßnahme an den Staat abzuführen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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