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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-323/24Deity Shoes, S.L. v Mundorama Confort, S.L. and Stay Design, S.L

Entschieden
2025-12-18
ECLI
ECLI:EU:C:2025:983
CELEX
62024CJ0323
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Verordnung (EG) Nr. 6/2002 – Art.4 bis 6 und 14 – Voraussetzungen für den Schutz des Geschmacksmusters – Neuheit – Eigenart – Von einem Dritten im Voraus festgelegte Erscheinungsmerkmale – Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Geschmacksmusters – Begriff ‚informierter Benutzer‘ – Einfluss von mit Modetendenzen zusammenhängenden Merkmalen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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