Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑323/13European Commission v Italian Republic
- Entschieden
- 2014-10-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2290
- CELEX
- 62013CJ0323
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Umwelt – Richtlinien 1999/31/EG und 2008/98/EG – Bewirtschaftungsplan – Angemessenes und integriertes Netz von Beseitigungsanlagen – Pflicht, die Abfallbehandlung bereitzustellen, die das beste Ergebnis für die menschliche Gesundheit und den Umweltschutz sicherstellt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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