Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑323/12E.ON Global Commodities SE v Agenţia Naţională de Administrare Fiscală — Direcţia Generală de Soluţionare a Contestaţiilor and Direcţia Generală a Finanţelor Publice a Municipiului București — Serviciul de administrare a contribuabililor nerezidenţi

Entschieden
2014-02-06
ECLI
ECLI:EU:C:2014:53
CELEX
62012CJ0323
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Richtlinie 79/1072/EWG – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – In einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer – Steuerpflichtige, die einen Steuervertreter gemäß nationalen Vorschriften bestellt haben, die vor dem Beitritt zur Union datieren – Ausschluss – Begriff des nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen – Voraussetzung des Nichtbestehens einer Niederlassung – Voraussetzung, dass keine Gegenstände geliefert oder Dienstleistungen erbracht worden sein dürfen – Lieferung von Elektrizität an steuerpflichtige Wiederverkäufer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 171.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung