Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑323/12E.ON Global Commodities SE v Agenţia Naţională de Administrare Fiscală — Direcţia Generală de Soluţionare a Contestaţiilor and Direcţia Generală a Finanţelor Publice a Municipiului București — Serviciul de administrare a contribuabililor nerezidenţi
- Entschieden
- 2014-02-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:53
- CELEX
- 62012CJ0323
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 79/1072/EWG – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – In einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer – Steuerpflichtige, die einen Steuervertreter gemäß nationalen Vorschriften bestellt haben, die vor dem Beitritt zur Union datieren – Ausschluss – Begriff des nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen – Voraussetzung des Nichtbestehens einer Niederlassung – Voraussetzung, dass keine Gegenstände geliefert oder Dienstleistungen erbracht worden sein dürfen – Lieferung von Elektrizität an steuerpflichtige Wiederverkäufer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 171.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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