Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-322/15Google Ireland Limited and Google Italy Srl v Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni
- Entschieden
- 2016-09-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:672
- CELEX
- 62015CO0322
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits sowie zu den Gründen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorlagefrage ergibt – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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