Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑322/11K
- Entschieden
- 2013-11-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:716
- CELEX
- 62011CJ0322
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Art. 63 AEUV und 65 AEUV – Freier Kapitalverkehr – Steuervorschriften eines Mitgliedstaats, nach denen der Verlust aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, das in einem anderen Mitgliedstaat belegen ist, nicht vom Gewinn aus der Veräußerung von beweglichem Vermögen im Mitgliedstaat der Besteuerung abgezogen werden kann.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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