Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-32/20TJ v Balga Srl
- Entschieden
- 2020-06-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:441
- CELEX
- 62020CO0032
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 30 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung – Art. 20, 21, 34 und 47 der Charta der Grundrechte – Richtlinie 98/59/EG – Massenentlassung – Nationale Regelung über den Schutz, der einem Arbeitnehmer zu gewähren ist, der wegen des Verstoßes gegen die Kriterien zur Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer Opfer einer ungerechtfertigten Massenentlassung geworden ist – Kein Fall, in dem im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta der Grundrechte das Recht der Union durchgeführt wird – Unanwendbarkeit der Charta der Grundrechte – Offensichtliche Unzuständigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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