Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑32/11Allianz Hungária Biztosító Zrt. and Others v Gazdasági Versenyhivatal
- Entschieden
- 2013-03-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:160
- CELEX
- 62011CJ0032
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Wettbewerb − Art. 101 Abs. 1 AEUV – Anwendung einer entsprechenden nationalen Vorschrift – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Zweiseitige Vereinbarungen zwischen einem Versicherungsunternehmen und Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge über den Stundensatz für Reparaturen – Erhöhung der Stundensätze nach Maßgabe der Zahl der Versicherungsverträge, die durch Vermittlung dieser als Versicherungsagenten für die Versicherungsgesellschaft handelnden Werkstätten abgeschlossen werden – Begriff ‚Vereinbarung, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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