Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-32/00 PCommission of the European Communities v Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH and C. H. Boehringer Sohn

Entschieden
2002-02-26
ECLI
ECLI:EU:C:2002:119
CELEX
62000CJ0032
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel - Tierarzneimittel - Teilnichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1312/96, soweit darin bei der Festsetzung der zulässigen Rückstandshöchstmengen von Clenbuterolhydrochlorid auch die für diesen Stoff zugelassenen therapeutischen Indikationen genannt werden - Befugnis der Kommission, bei der Festsetzung der Rückstandshöchstmengen von Tierarzneimitteln die Richtlinie 96/22/EG über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zu berücksichtigen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung