Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-32/00 PCommission of the European Communities v Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH and C. H. Boehringer Sohn
- Entschieden
- 2002-02-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2002:119
- CELEX
- 62000CJ0032
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel - Tierarzneimittel - Teilnichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1312/96, soweit darin bei der Festsetzung der zulässigen Rückstandshöchstmengen von Clenbuterolhydrochlorid auch die für diesen Stoff zugelassenen therapeutischen Indikationen genannt werden - Befugnis der Kommission, bei der Festsetzung der Rückstandshöchstmengen von Tierarzneimitteln die Richtlinie 96/22/EG über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zu berücksichtigen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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