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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-319/23Proceedings brought by P. G

Entschieden
2023-12-13
ECLI
ECLI:EU:C:2023:979
CELEX
62023CO0319
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich – Sowohl internationale als auch örtliche Zuständigkeit, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Klage auf Leistung einer Ausgleichszahlung für Fluggäste wegen Annullierung eines Fluges – Art. 5 Abs. 1 Buchst. c – Art. 7 Abs. 1 Buchst. a – Nationale Rechtsvorschriften, die andere Gerichtsstände zugunsten der Verbraucher vorsehen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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