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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-318/22GE Infrastructure Hungary Holding Kft. v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága

Entschieden
2023-11-16
ECLI
ECLI:EU:C:2023:890
CELEX
62022CJ0318
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen – Richtlinie 2009/133/EG – Abspaltung – Rein innerstaatlicher Sachverhalt – Keine Verringerung des Gesellschaftskapitals – Gesellschaft, die 100 % des Kapitals der einbringenden Gesellschaft hält.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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