Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-318/00Bacardi-Martini SAS and Cellier des Dauphins v Newcastle United Football Company Ltd
- Entschieden
- 2003-01-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2003:41
- CELEX
- 62000CJ0318
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Werbung für alkoholische Getränke bei einer Sportveranstaltung, die in einem Mitgliedstaat stattfindet, nach dessen Rechtsvorschriften Fernsehwerbung für alkoholische Getränke zulässig ist, die aber in einen anderen Mitgliedstaat übertragen wird, nach dessen Rechtsvorschriften solche Werbung verboten ist - Erheblichkeit der Fragen für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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