Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-316/21Monument Vandekerckhove NV v Stad Gent
- Entschieden
- 2021-10-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:837
- CELEX
- 62021CO0316
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2014/24/EU – Durchführung des Verfahrens – Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe – Art. 63 – Bieter, der die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, um die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zu erfüllen – Nichteinhaltung der Kriterien bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters durch das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will – Verpflichtung, dem Bieter die Ersetzung dieses Unternehmens zu erlauben – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht