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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-316/21Monument Vandekerckhove NV v Stad Gent

Entschieden
2021-10-06
ECLI
ECLI:EU:C:2021:837
CELEX
62021CO0316
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2014/24/EU – Durchführung des Verfahrens – Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe – Art. 63 – Bieter, der die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, um die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zu erfüllen – Nichteinhaltung der Kriterien bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters durch das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will – Verpflichtung, dem Bieter die Ersetzung dieses Unternehmens zu erlauben – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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