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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-316/05Nokia Corp. v Joacim Wärdell

Entschieden
2006-12-14
ECLI
ECLI:EU:C:2006:789
CELEX
62005CJ0316
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Gemeinschaftsmarke - Artikel 98 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Handlungen, die eine Gemeinschaftsmarke verletzen oder zu verletzen drohen - Pflicht eines Gemeinschaftsmarkengerichts, einem Dritten die Fortsetzung solcher Handlungen zu verbieten - Begriff der "besonderen Gründe", kein derartiges Verbot zu erlassen - Pflicht eines Gemeinschaftsmarkengerichts, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass dieses Verbot befolgt wird - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen ein strafbewehrtes generelles Verbot der Handlungen besteht, die eine Marke verletzen oder zu verletzen drohen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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