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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-315/15Marcela Pešková and Jiří Peška v Travel Service a.s

Entschieden
2017-05-04
ECLI
ECLI:EU:C:2017:342
CELEX
62015CJ0315
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 5 Abs. 3 – Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Tragweite – Befreiung von der Ausgleichspflicht – Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel – Begriff ‚außergewöhnliche Umstände‘ – Begriff ‚zumutbare Maßnahmen‘ zur Vorbeugung gegen einen außergewöhnlichen Umstand oder die Folgen eines solchen Umstands.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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