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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-315/08Angelo Grisoli v Regione Lombardia

Entschieden
2011-09-29
ECLI
ECLI:EU:C:2011:618
CELEX
62008CO0315
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Öffentliche Gesundheit - Apotheken - Nähe - Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - Genehmigung des Betriebs - Territoriale Verteilung der Apotheken - Mindestentfernung zwischen den Apotheken.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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