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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-313/24Opera Laboratori Fiorentini SpA v Ministero della Cultura and Others

Entschieden
2026-02-12
ECLI
ECLI:EU:C:2026:91
CELEX
62024CJ0313
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Verordnung (EU) Nr. 833/2014 – Art. 5k Abs. 1 Buchst. c – Verbot, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die ‚im Namen oder auf Anweisung‘ einer der ‚unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln‘, zu vergeben bzw. weiterhin zu erfüllen – Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch Stellen eines Mitgliedstaats an eine gebietsansässige Gesellschaft, bei der zwei von drei Mitgliedern des Verwaltungsrats russische Staatsangehörige sind, wobei einer von beiden, der Vorsitzender des Verwaltungsrats und Geschäftsführer ist, auch alleiniger Geschäftsführer der Muttergesellschaft der betreffenden Gesellschaft ist.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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