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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-312/23Addiko Bank d.d. v Agencija za zaštitu osobnih podataka

Entschieden
2024-05-27
ECLI
ECLI:EU:C:2024:458
CELEX
62023CO0312
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 15 – Recht der betroffenen Person auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind – Recht auf Erhalt einer Kopie dieser Daten – Begriff ‚Kopie‘ – Gründe für den Antrag auf Auskunft über diese Daten – Verwendung dieser Daten, um eine Klage zu erheben.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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