Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-312/23Addiko Bank d.d. v Agencija za zaštitu osobnih podataka
- Entschieden
- 2024-05-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:458
- CELEX
- 62023CO0312
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 15 – Recht der betroffenen Person auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind – Recht auf Erhalt einer Kopie dieser Daten – Begriff ‚Kopie‘ – Gründe für den Antrag auf Auskunft über diese Daten – Verwendung dieser Daten, um eine Klage zu erheben.
Legt aus
- DSGVO — Verordnung (EU) 2016/67932016R0679
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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- Version und Lesedatum an jeder Antwort
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