Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-312/21Tráficos Manuel Ferrer S.L. and Ignacio v Daimler AG
- Entschieden
- 2023-02-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:99
- CELEX
- 62021CJ0312
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Ersatz des durch ein nach Art. 101 Abs. 1 AEUV verbotenes Verhalten verursachten Schadens – Beschluss der Kommission, mit dem das Vorliegen von Absprachen über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen für Lastkraftwagen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) festgestellt wird – Nationale zivilprozessuale Vorschrift, die für den Fall, dass dem Antrag teilweise stattgegeben wird, vorsieht, dass jede Partei ihre Kosten trägt, es sei denn, es liegt ein missbräuchliches Verhalten vor – Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten – Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz – Richtlinie 2014/104/EU – Ziele und Gesamtausgewogenheit – Art. 3 – Recht auf vollständigen Ersatz des entstandenen Schadens – Art. 11 Abs. 1 – Gesamtschuldnerische Haftung der Rechtsverletzer bei einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht – Art. 17 Abs. 1 – Möglichkeit der Schätzung des Schadens durch ein nationales Gericht – Voraussetzungen – Praktisch unmögliche oder übermäßig schwierige Ermittlung des Schadensumfangs – Art. 22 – Zeitliche Geltung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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